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Gutscheine

Ein Abend in der Kleine Burg – als Geschenk, das wirklich beflügelt.
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3 Jahre gültig
Warum sind unsere Gutscheine drei Jahre gültig?

Unsere Gutscheine sind drei volle Jahre gültig – und das ganz bewusst: Wir nutzen damit die gesetzliche Höchstfrist, die das deutsche Recht vorsieht (die regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB). Kürzere Fristen wären erlaubt, doch wir möchten Ihnen so viel Zeit wie rechtlich möglich schenken.

Die Frist beginnt am Ende des Kaufjahres und läuft dann drei Jahre. Ein Beispiel: Kaufen Sie einen Gutschein im Laufe des Jahres 2026, ist er bis zum 31. Dezember 2029 einlösbar.

Warum nicht einfach unbegrenzt? Das hat einen steuerlichen Hintergrund, den wir nicht beeinflussen können: Solange ein Gutschein offen ist, führen wir den Betrag als Verbindlichkeit in unseren Büchern – das Geld „gehört" also weiterhin Ihnen. Läuft die gesetzliche Frist ab, müssen wir diesen Betrag steuerlich als Ertrag verbuchen und versteuern. Damit ist der Wert für uns fiskalisch endgültig verrechnet – wir können denselben Gutschein danach nicht noch einmal einlösen, ohne ihn doppelt zu versteuern. Aus genau diesem Grund müssen wir abgelaufene Gutscheine entwerten.

Unser herzlicher Tipp: Lösen Sie Ihren Gutschein in Ruhe ein, solange er gültig ist – Teil­einlösungen sind jederzeit möglich. Sind Sie sich bei einem Datum unsicher, sprechen Sie uns einfach an. Wir finden gemeinsam eine gute Lösung.